Hausordnung Drucken

Schulordnung und Hausordnung des Gymnasiums St. Leonhard

Im Gymnasium St. Leonhard begegnen sich Tag für Tag viele Menschen mit unterschiedlichen Interessen, Aufgaben und Gewohnheiten. Das kann zu Konflikten führen, besonders  wenn Nachlässigkeit, Bequemlichkeit und Rücksichtslosigkeit hinzukommen.

Viele Probleme und Konflikte lassen sich vermeiden, wenn wir so zusammenleben, dass sich jeder wohlfühlen kann und alle aufeinander Rücksicht nehmen, Toleranz üben und bei Konflikten miteinander sprechen. Alle Schüler/innen und Lehrer/innen sind für ein angenehmes Lern- und Sozialklima verantwortlich. Dazu trägt jeder von uns bei, wenn er sich während der Schulzeit den folgenden Grundsätzen, Verhaltensweisen und Regelungen verpflichtet fühlt:

In unserer Schule soll die Würde aller  respektiert werden. Niemand darf als Person gefährdet, verletzt oder missachtet werden. Für den Umgang miteinander gelten die Grundsätze der Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme. Jeder in der Schule ist für sein Handeln verantwortlich. Niemand darf beim Lernen und Arbeiten gestört  werden, dazu gehören auch Belästigung durch Lärm, Schmutz und Unordnung. Mit dem gemeinschaftlichen Eigentum soll jeder sinnvoll und pfleglich umgehen, das Eigentum der anderen muss geachtet werden. Wer etwas beschmutzt, beschädigt oder zerstört, kommt für den Schaden auf.

 

Vor dem Unterricht

Die Schüler kommen, wenn sie zur 1. Stunde Unterricht haben, zwischen 07:45 Uhr und 07:55 Uhr zur Schule, in Ausnahmefällen auch schon ab 07:30 Uhr. Ab 07:30 Uhr können sie sich im Gebäude (Eingangsbereich – Parterre) oder auf dem Schulhof aufhalten. Ab 07:45 Uhr gehen die Schüler in ihre Klassenräume. Fachräume bleiben bis zum Eintreffen des jeweiligen Fachlehrers geschlossen.

Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, können es auf dem Schulhof abstellen (Fahrradständer).

 

In den Unterrichtsräumen

Damit sich jeder in den Unterrichtsräumen wohlfühlen kann, sind alle Schüler aufgefordert, auf Sauberkeit zu achten. Abfälle gehören in die entsprechenden Müllbehälter und sollen nicht unter den Tischen oder auf dem Boden liegen bleiben.

Wir behandeln die Räume und alle Gegenstände darin so pfleglich, als wenn es unser Eigentum wäre. Dazu gehört auch, dass wir das Beschreiben von Wänden, Türen und Möbeln unterlassen und keinen Kaugummi unter Tische und Stühle kleben.

Vor dem Verlassen des Klassenraums achtet der entsprechende Ordnungsdienst (Tafeldienst und Raumdienst) darauf, dass die Tafel gesäubert ist und kein Abfall zurückbleibt. Erst dann schließt der Lehrer den Klassenraum  ab.

Insbesondere Unterstufenklassen geben sich viel Mühe, in ihrem Lern- und Arbeitsraum eine angenehme Atmosphäre zu schaffen. Deshalb sollte die individuelle Gestaltung des Klassenraumes von jedem Gast respektiert werden.

Nach der letzten Unterrichtsstunde im Klassenraum oder Fachraum achten Schüler und Lehrer darauf, dass alle Fenster geschlossen und die Stühle hochgestellt werden.

 

In den Pausen
  • Zu Beginn der großen Pause verlassen alle Schüler der Klassen 5-10 ihre Unterrichtsräume, gehen auf den Schulhof und halten sich nicht unnötig lange in der Eingangshalle und in den Fluren auf. Die Oberstufenschüler können sich auch im Aufenthaltsraum der Oberstufe aufhalten, jedoch nicht auf den Fluren.
  • Alle Schüler der Klassen 5-10 dürfen während der gesamten Unterrichts- und Pausenzeit das Schulgelände nicht verlassen. Nur den Oberstufenschülern ist es gestattet, in den Pausen und Freistunden – nicht während einer Klausur – das Schulgelände zu verlassen, aber das geschieht dann auf eigene Gefahr.
  • Auf dem Schulhof soll sich jeder so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder verletzt. Für den Pausensport stehen zwei Tischtennisplatten zur Verfügung sowie ein Sportfeld, auf dem Basketball gespielt werden kann. Fussballspielen mit festen Bällen ist auf diesem Sportfeld und dem gesamten Schulhof wegen der großen Verletzungsgefahr verboten.
  • Jeder Schüler ist verantwortlich für die Sauberhaltung des Schulhofes. Die Klassen 5-10 übernehmen im wöchentlichen Wechsel den Hofdienst. Die Oberstufe ist für die Sauberkeit in der Raucherecke zuständig. Spucken ist weder auf dem Schulhof noch im Schulgebäude erlaubt!  Rauchen ist Oberstufenschülern ausschließlich in der Raucherecke, also nicht auf dem weiteren Schulhofgelände und vor dem Haupteingang, gestattet!
  • In den Regenpausen (angekündigt durch zweimaliges Schellen) halten sich alle Schüler in ihren Klassenräumen auf.
  • Spielen und Laufen im Gebäude ist nicht erlaubt, da es in den engen Fluren und Treppenhäusern zu Zusammenstößen und Verletzungen führen kann.
  • In den kleinen Pausen bleiben die Schüler in ihren Klassenräumen, es sei denn, sie müssen den Klassenraum wechseln.

 

Toiletten

Im Schulgebäude gibt es zwei große Toilettenanlagen, eine für Mädchen, eine für Jungen; außerdem gibt es noch einige Einzeltoiletten, vor allem im Kulissenhaus. Während der großen Pausen sollen von den Unter- und Mittelstufenschülern nur die Toiletten benutzt werden, die vom Hof aus zu erreichen sind. In den Regenpausen und kleinen Pausen stehen allen Schülern zusätzlich die weiteren Toiletten zur Verfügung.

Auch die Toilettenräume sollen in einem ordentlichen Zustand gehalten werden.

Das Rauchen auf der Toilette ist selbstverständlich verboten.

 

Nach dem Unterricht

Die Schüler verlassen nach Unterrichtsende das Schulgebäude und den Schulhof, da keine Aufsicht für sie besteht und der noch laufende Unterricht nicht gestört werden darf. Schüler, die keine Möglichkeit haben, sofort nach Hause zu fahren (vorzeitiges Unterrichtsende), können eine Sonderregelung mit ihrem Klassenlehrer treffen.

 

Unterrichtszeiten für die Sekundarstufe I und II (1.-6. Stunde)

1. Stunde 08:00 Uhr bis 08:45 Uhr
2. Stunde 08:50 Uhr bis 09:35 Uhr
1. große Pause
3. Stunde 09:50 Uhr bis 10:35 Uhr
4. Stunde 10:40 Uhr bis 11:25 Uhr
2. große Pause
5. Stunde 11:40 Uhr bis 12:25 Uhr
6. Stunde 12:30 Uhr bis 13:15 Uhr
7. Stunde 13:20 Uhr bis 14:05 Uhr
8. Stunde 14:10 Uhr bis 14:55 Uhr

Unterrichtszeiten für die Sek II ab 7. Std.
7. Stunde 13.30 bis 14.15
8. Stunde 14.20 bis 15.05
9./10.Stunde bis Spätestens 17.00 Sport 11 - 13

Praktische Hinweise:

Unfälle

Unfälle werden im Sekretariat gemeldet.

Stundenplanänderungen

Stundenplanänderungen und Vertretungsunterricht sind der Informationswand im Eingangsbereich zu entnehmen. In den großen Pausen informieren sich stellvertretend für die Klasse die Klassensprecher über eventuelle Änderungen für den nächsten Schultag.

Wertsachen/ Fundsachen

Wertsachen und größere Geldbeträge sollen grundsätzlich nicht in die Schule mitgebracht werden. In Ausnahmefällen kann man sie im Sekretariat zur sicheren Aufbewahrung abgeben.

Für Garderobe und Fahrräder besteht nur begrenzter Versicherungsschutz. Ein Schadensfall ist sofort im Sekretariat zu melden.

Fundgegenstände können beim Hausmeister abgegeben oder abgeholt werden.

Bibliothek

Für die Schülerbibliothek gilt die dort ausgehängte Bibliotheksordnung mit den aktuellen Öffnungszeiten.

Erkrankungen

  • Sind Schüler erkrankt oder durch einen anderen nicht vorhersehbaren Grund verhindert, die Schule zu besuchen, teilen Sie dies bitte sofort telefonisch dem Sekretariat mit (Telefon: 0241-4131980). Eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe des Grundes und der Fehltage legen die Schüler der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer vor. Bei längerem Fehlen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
  • Erkrankt ein Schüler, eine Schülerin während der Unterrichtszeit, so kann sie/er nur durch eine Lehrerin oder einen Lehrer entlassen werden. Die Entlassung erfolgt nur nach telefonischer Zustimmung eines Erziehungsberechtigten (Abmeldung über das Sekretariat).
  • Oberstufenschüler entschuldigen sich bei den Fachlehrern und bei ihren Beratungslehrern (siehe Informationsblatt zum Entschuldigungsverfahren, zu erhalten bei der Oberstufenkoordination) und legen vom dritten Fehltag an ein Attest vor.
  • Arztbesuche sollten möglichst außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden.
  • Bei Erkrankungen unmittelbar vor oder nach den Ferien muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
Beurlaubungen
  • Eine Beurlaubung muss im Voraus von den Erziehungsberechtigten beantragt werden. Beurlaubungen bis zu zwei Tagen gewährt der Klassenlehrer. Bei längeren Beurlaubungen entscheidet der Schulleiter.
  • Eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien kann nur in nachweislich begründeten Ausnahmefällen gewährt werden. Ein schriftlicher Antrag mit Begründung muss rechtzeitig vorher der Schulleitung vorgelegt werden.
 
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