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Entschuldigungsverfahren

Es gibt unterschiedliche Verfahren für die Klassen 5 -10 und für die Sekundarstufe II

Klassen  5-10:

Wenn ein Schüler/eine Schülerin wegen Krankheit oder wegen eines anderen unvorhersehbaren Grundes nicht zur Schule kommen kann, rufen die Eltern am ersten Krankheitstag die Schule an (41 31 98 0).

Geben Sie bitte, falls der Anrufbeantworter läuft, deutlich den Namen des Kindes und die Klasse oder den Klassenlehrer an!

Am ersten Tag, an dem das Kind nach Genesung wieder zur Schule kommt, geben die Eltern ihm eine schriftliche Entschuldigung mit, aus der Grund des Fehlens und der Zeitraum ersichtlich ist. Der Schüler /die Schülerin händigt diese Entschuldigung dem Klassenlehrer aus.

Hinweis: Wenn vorhersehbar ist, dass - gleich aus welchem Grund - ein Schüler/eine Schülerin nicht zur Schule gehen kann oder soll, so ist dieses Fehlen nicht zu entschuldigen; In einem solchen Fall stellen die Eltern rechtzeitig einen Antrag auf Beurlaubung.

Jahrgangsstufen  11-13:

1.  Unterrichtsversäumnisse werden in folgenden Fällen als entschuldigtes Fehlen anerkannt:

- im Kranheitsfall

- in einer anderweitigen, besonderen Notsituation

Bei Erkrankungen ist die Schule noch am gleichen Tag zu benachrichtigen (Tel.Nr. des Sekretariats 4131980).
Spätestens am 4.Tag ist die Schule unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Abwesenheit schriftlich zu benachrichtigen.

Beim Fehlen von mehr als drei Tagen ist ein Attest vorzulegen. Atteste (auch Sportatteste) werden direkt bei den Beratungslehrern abgegeben. Diese bestätigen auf dem Entschuldigungsformular das Vorliegen des Attestes und die damit entschuldigten Fehlzeiten. Das Attest bleibt bei den Beratungslehrern. Bei Vorlage eines Sportattestes über einen längeren Zeitraum ist über das weitere Vorgehen mit den Sport- und Beratungslehrern zu beraten.

2.  Am Tag der Wiederaufnahme des Unterrichts ist das ausgefüllte Entschuldigungsformular den entsprechenden Lehren zur Abzeichnung vorzulegen. Wenn ein Schüler Unterricht am KKG oder Couven-Gymnasium wegen einer schulischen Veranstaltung von St. Leonhard versäumt, so sind auch diese Stunden auf dem Entschuldigungsformular einzutragen.

3. Volle Entschuldigungsformulare werden bei den Beratungslehrern abgegeben.

4.  Versäumt ein Schüler eine Klausur, muss er selbstverständlich am selben Vormittag die Schule informieren. (Die eigene Schule und ggf. die KOOP-Schule!). Unterlässt der Schüler die rechtzeitige Mitteilung, besteht für ihn nicht die Möglichkeit, einen Nachschreibetermin wahrzunehmen. Eine versäumte Klausur muss durch ein Attest entschuldigt werden. Das Attest ist der Schule spätestens am 4. Tag (ggf. Zusendung per Post) vorzulegen.

5.  Erkrankt ein Schüler im Verlauf eines Unterrichtstages, so hat er sich beim Kurslehrer der ersten versäumten Stunde abzumelden. Auf dem Entschuldigungsformular wird vermerkt, welcher Kurslehrer ab welcher Unterrichtsstunde die Entlassung aus dem Unterricht ausgesprochen hat. Ein unabgemeldetes Fernbleiben vom weiteren Unterricht des Tages kann nicht entschuldigt werden.

6.  Auch wenn ein Schüler verspätet den Unterricht aufnimmt, ist hierfür eine schriftliche Entschuldigung notwendig.

7.  Vorhersehbares Fehlen kann nur dann als entschuldigt akzeptiert werden, wenn rechtzeitig vorher eine Beurlaubung erwirkt worden ist; und zwar beim Beratungslehrer oder - bei mehr als zwei Tagen pro Quartal - beim Schulleiter.

8.  Arztbesuche sind grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen mit Ausnahme von medizinisch begründeten notwendigen Fällen (z B Blutuntersuchungen). Die Notwendigkeit des Arztbesuchs am Vormittag ist vom Arzt zu bestätigen. Auch hier gilt das unter Punkt 6 vorgestellte Beurlaubungsverfahren.

9. Volljährige, nicht mehr schulpflichtige Schüler können von der Schule entlassen werden, wenn im Verlauf eines Monats 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt wurden.( § 26a Abs.6 SchVG)

 
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